Am 26. Juni gemeinsam in Düsseldorf gegen das geplante NRW-Versammlungsgesetz auf die Straße!

Hervorgehoben

Die Demo wird vermutlich größer als erwartet! Deswegen gibt es auf Grund einer polizeilichen Auflage einen neuen Startpunkt! Wir treffen uns am Samstag auf den Rheinwiesen in Düsseldorf (auf der anderen Rheinseite, gegenüber Altstadt und Landtag). Die Auftaktkundgebung beginnt etwas später als vorgesehen, um 13:30 Uhr.
Aus Wuppertal wird es eine gemeinsame Anreise geben.
Treffpunkt 11:45 Uhr HBF auf Gleis 1, Abfahrt 11:58 Uhr

Ob Klimaaktivist:innen, Antifas oder Gewerkschafter:innen – das geplante Versammlungsgesetz bedroht uns alle. Die Kampagne Nationalismus ist keine Alternative (NIKA) NRW und dieInterventionistische Linke (iL) rufen zu einem Block unter dem Motto „YOU CAN’T HOLD US BACK! Gegen eure Nazi-Chats, Knüppel und Verbote.“ auf.
Mehr Hintergrundinfos und alles zur Demo:
www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de

 


 

Nazis blockieren! Und nicht die Versammlungsfreiheit

Nach dem Polizeigesetz nun das Versammlungsgesetz: Herbert Reuls neues autoritäres Projekt reiht sich perfekt in sein verschrobenes Weltbild ein. Er tut sich schwer damit, dass Menschen von ihren Grundrechten Gebrauch machen. Mit dem Entwurf für ein Landesversammlungsgesetz (VersG-E NRW) wird deutlich, was für viele Aktivist:innen nichts Neues ist. Versammlungen werden im Grundgesetz zwar geschützt, die Landesregierung empfindet diese Form der politischen und zivilgesellschaftlichen Teilhabe aber als lästig.
Als Vorwand für die weitgehenden Einschränkungen verwendet die schwarz-gelbe Landesregierung den Kampf gegen die extreme Rechte. In Zeiten von Polizei-Chatgruppen mit volksverhetzenden Inhalten erscheint ein entschiedenes Vorgehen gegen rechte Kräfte angezeigt – im geplanten Versammlungsgesetz ist dieses Anliegen aber offenbar nur ein Werbeslogan.

Reuls Legendenbildung

Als der Gesetzesentwurf der Landesregierung Ende Januar erstmals bekannt wurde, erklärte der nordrhein-westfälische Innenminister gegenüber der Presse, er wolle mit dem Gesetz beispielsweise verstörende Nazi-Aufmärsche wie im September 2018 in Dortmund verhindern. Damals brannten die Teilnehmer:innen unbehelligt von der Polizei Pyrotechnik ab und skandierten antisemitische Parolen. „Als wären wir wieder im Jahre 1933. Das dulden wir in unserer Gesellschaft auf keinem Fall“, lässt sich Reul zitieren. Tatsächlich findet sich im Gesetz genau eine Vorschrift, die sich gegen die extreme Rechte richtet. Durch den sich auch im SPD-Entwurf befindenden § 19 VersG-E NRW können Versammlungen unter freien Himmel beschränkt, verboten oder aufgelöst werden, wenn sie an historisch bedeutenden Gedenkstätten oder an Tagen des Gedenkens stattfinden und anzunehmen ist, dass dort die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt und dadurch der öffentliche Friede gestört wird. Die Einzelheiten sind per Rechtsverordnung zu regeln; es ist davon auszugehen, dass als Termine der 9. November und 27. Januar den Status eines Gedenktages erhalten sollen.
Im Übrigen durchweht das Versammlungsgesetz eher ein autoritärer als ein antifaschistischer Geist. Ganz im Sinne der Hufeisentheorie wird jeder Verweis auf die extreme Rechte durch Ausführungen zur Gefahr durch angeblich nicht weniger schlimme „Linksextremisten“ relativiert.
Auch soll z.B. der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ als Voraussetzung für Einschränkungen im Gesetz erhalten bleiben, obwohl der Begriff wegen seiner Unbestimmtheit und Niedrigschwelligkeit unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten problematisch ist. Laut Reul solle dieser Begriff helfen, extrem rechte Parolen zu verhindern. Dabei darf bezweifelt werden, dass es dafür angesichts des weiten Schutzbereichs der Meinungsfreiheit überhaupt Anwendungsfälle gibt. Gegen nicht von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerungen, die z.B. den Straftatbestand der Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung erfüllen, können ohnehin polizeiliche Maßnahmen ergriffen werden. Reuls Vorgehen gegen die extreme Rechte scheint also darin zu bestehen, der Polizei allgemein weit umfassende Kompetenzen zu geben, die dann auch gegen Nazis genutzt werden könnten.

Störende Gegenproteste?

Was die Landesregierung von antifaschistischen Gegenprotesten hält, zeigt sich auch beim erweiterten Störungsverbot, das § 7 VersG-E NRW regelt. Zukünftig soll nicht nur untersagt sein, eine andere Versammlung „zu behindern oder zu vereiteln“, sondern auch, „Handlungen vorzunehmen, die auf die Förderung [von Störungen] gerichtet sind“. Damit stellt sich der Entwurf gegen ein Urteil des OVG Münster vom 18.09.2012, das feinsinnig herausgearbeitet hatte, dass friedliche Blockaden von der Versammlungsfreiheit umfasst sind, und daher auch Einüben von entsprechenden Handlungen bei sog. Blockadetrainings noch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründe. Die Gesetzesbegründung sagt hingegen: „Die Vorbereitung oder Einübung von Störungshandlungen ist auch dann verboten, wenn ein konkretes Versammlungsgeschehen nicht absehbar ist. Zusammenkommen müssen vielmehr lediglich eine subjektive Verhinderungsabsicht und objektiv Handlungen, die die Durchführung der Versammlung behindern können.“ Damit würde allein wegen Beeinträchtigungen anderer Versammlungen z.B. lokalen Bündnissen gegen Nazis das Recht genommen, Blockadetrainings zur Mobilisierung von Protesten zu nutzen.
Äußerst problematisch sind auch die mit dem Störungsverbot verbundenen Straf- und Bußgeldandrohungen. „Grobe Störungen“ werden – wie auch schon nach dem bisher geltenden Bundesversammlungsgesetz – mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 27 Abs. 4 VersG-E NRW). Andere, also „einfache“ Störungen gelten laut § 28 Abs. 1 Nr. 3 VersG-E NRW zukünftig als Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 3.000€). Dabei bleibt völlig unklar, ab welchem Grad der Beeinträchtigung durch eine Gegenversammlung eine solche einfache Störung erfüllt sein soll. Es steht zu befürchten, dass die geplante Regelung eine erhebliche Einschränkung von (antifaschistischen) Gegenprotesten zur Folge haben wird. Wer traut sich noch, extrem rechten Redebeiträgen mit lauten Trillerpfeifen zu begegnen, wenn hierfür möglicherweise ein Bußgeld droht? Der kommunikative Zweck der Versammlungsfreiheit erfordert (antifaschistische) Gegenproteste in Sicht- und Hörweite der Ausgangsversammlung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach in seiner Rechtsprechung betont. Stattdessen drohen Bußgelder, untersagte Blockadetrainings und große Spielräume für die Polizei.

Was die Polizei für militant hält

Des Weiteren soll im neuen VersG ein weitreichendes sogenanntes Militanzverbot verankert werden und den Ordnungsbehörden so erweiterte Eingriffsmöglichkeiten auf Kundgebungen an die Hand gegeben werden. Neben den juristischen Unklarheiten dieser neuen Regelungen, stellen diese Regelungen die politische Schlagrichtung des Gesetzes heraus.
Der geplante § 18 Abs.1 VersG-E NRW verbietet, „an einer Versammlung teilzunehmen, wenn diese infolge des äußeren Erscheinungsbildes

  1. durch das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder uniformähnlichen Kleidungsstücken,
  2. durch ein paramilitärisches Auftreten oder
  3. in vergleichbarer Weise

Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt.“
Diese Regelung geht weit über das bisher in § 3 Abs. 1 Bundesversammlungsgesetz (BVersG) geregelte Verbot hinaus, „Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen“. Schon nach der geltenden Rechtslage wird das Uniformverbot so verstanden, dass das Tragen gleichartiger Bekleidung eine suggestivmilitante, einschüchternde Wirkung haben muss. Die Regelung würde also bereits ausreichen, um brachiale Aufmärsche uniformierter Neonazis zu unterbinden. Beobachter*innen stellen aber immer wieder fest, dass die Polizei – wie auch beim von Innenminister Reul geschilderten Beispiel aus Dortmund – auf die bei Aufmärschen der extremen Rechten geäußerten antisemitischen Parolen nicht reagiert. Die neue gesetzliche Handhabe gegen paramilitärisches Auftreten wird daran wohl nichts ändern.
Gleichzeitig schafft das in NRW geplante Militanzverbot die neue Kategorie „in vergleichbarer Weise“, für die es überhaupt keinen Bedarf gibt – zumindest, wenn man auf Nazis und ihre Fackelmärsche zielt. Der Begriff ist weitgehend konturlos und wird daher in der Praxis von der Polizei beliebig genutzt werden können, bevor Betroffene dagegen gerichtlich vorgehen können. Es ist davon auszugehen, dass (neben der Klimagerechtigkeitsbewegung) vor allem antifaschistische Aktionsformen als „militant“ eingestuft werden sollen. Aktivist:innen in schwarzer Kleidung wissen aus eigener Erfahrung, dass die Polizei ihnen in Demonstrationskontexten nicht gerade freundlich begegnet, sondern sie als gefährlich erachtet. Die Gesetzesbegründung geht sogar noch weiter, nennt als Anwendungsbeispiel des Militanzverbots explizit den sog. „schwarzen Block“ und setzt ihn historisch mit SA und SS gleich, was keines weiteren Kommentars bedarf.
Insgesamt eröffnet der Begriff „in vergleichbarer Weise“ der Polizei also große Handlungsspielräume, wird für die Untersagung von Fackelmärschen nicht gebraucht und ist getragen von einer Gesetzesbegründung, die offenbar auf autonome Antifagruppen zielt.

Was das Gesetz nicht leistet

Dass das Gesetz die Raumnahme extrem Rechter erschweren wird, sehen wir nicht. Die extreme Rechte ist in Parteien organisiert, gibt sich bürger:innennah, sitzt in Parlamenten. Wäre Reul wirklich daran gelegen, sich gegen diese durchzusetzen, braucht er dafür kein neues Versammlungsgesetz.
Rechte Raumnahme durch öffentliche Versammlungen wird weiterhin möglich sein. Ohnehin finden rechte Agitationen nicht nur auf politischen Versammlungen statt, sondern vor allem auf privaten Feiern, Parteitagen, Szenetreffen und Rechtsrockkonzerten. Das Störungsverbot gibt natürlich vor, unabhängig von der politischen Ausrichtung der Störenden zu greifen, worauf sich Innenminister Reul auch berufen wird. Dass Nazis regelmäßig gewaltfreie Sitzblockaden veranstalten und damit von diesen Regelungen betroffen wären, ist uns allerdings neu. Das bevorzugte politische Handeln von Nazis bestand schon immer aus Einschüchterungen und Gewalt.
Der vorgebliche „Kampf gegen rechts“ ist also vor allem ein Trojanisches Pferd, um eine Politik des „starken Staates“ durchzusetzen, die auch von der extremen Rechten traditionell beklatscht wird. In der Auseinandersetzung mit Versammlungen gewaltbereiter Faschist:innen, Coronaleugner:innen und ihren parteipolitischen Vertreter:innen hilft das neue Versammlungsgesetz nicht weiter. Oder wie die Ausschwitz-Überlebende Esther Bejarano gesagt hat: „Wer gegen die Nazis kämpft, der kann sich auf den Staat nicht verlassen.“


You can’t hold us back! Gegen eure Nazi-Chats, Knüppel und Verbote.

Aufruf von Nationalismus ist keine Alternative NRW und der interventionistischen Linken (iL) zur NRW-Weiten Demo am 26.06.2021 in Düsseldorf: Versammlungsgesetz NRW Stoppen
Mit dem geplanten Versammlungsgesetz läutet die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung unter Herbert Reul und Armin Laschet die nächste Stufe der autoritären Formierung der Gesellschaft ein.
Armin Laschet nutzt hier die nächste günstige Gelegenheit, um sich nach den bundesweit gegen lauten Protest durchgesetzten Polizeigesetzen als harter Hund zu beweisen. Er bedient damit das konservative und rechte Klientel seiner Partei und hofft vielleicht, so auch den ein oder anderen bisherigen Wähler der AfD „zurückzugewinnen“.
Nach vier Jahren Schwarz-Gelb, geprägt von Gesetzesverschärfungen, Schlagstockeinsätzen im Hambacher Forst und der Befeuerung rassistischer Diskurse rund um vermeintliche „Clankriminalität“, können Herbert Reul & Co. uns nicht darüber hinweg täuschen, dass der nächste Law-and-Order-Hammer doch vor allem linke Bewegungen treffen soll.
Erweiterte Möglichkeiten Demonstrant:innen abzufilmen, Erleichterung von Teilnahmeverboten und das „Militanzverbot“, werden in der Öffentlichkeit zwar maßgeblich als Mittel im staatlichen „Kampf gegen Rechts“ verkauft. Allerspätestens nach Fällen wie dem „NSU 2.0“, Nazi-Chatgruppen bei der Polizei, dem Tod von Amed Ahmad in der JVA Kleve und den rechten SEKler:innen in Hanau ist aber klar, im Kampf gegen Faschist:innen und Reaktionäre ist der Staat und sein Personal alles andere als eine Hilfe. Im Gegenteil: Der Sicherheitsapparat ist durchzogen von „Hannibal“-Prepper:innen, Uniter und Nordkreuz. Rassifizierte Menschen werden grundlos kontrolliert, zu Täter:innen gemacht oder sterben im Polizeigewahrsam. Auch an den Außengrenzen der Festung Europa drängen deutsche Polizist:innen Menschen zurück in den Tod. Das zeigt: Gegner:innen faschistischer Zusammenrottungen werden kriminalisiert, während die Faschist:innen mit ihren Freund:innen in den Behörden nicht zu Bangen haben. Und so werden es auch bei zukünftigen Naziaufmärschen wie gewohnt nicht die Faschos selber sein, die eine Steigerung an Repressionen mit Inkrafttreten des neuen Versammlungsgesetzes befürchten müssten, sondern potenzielle Gegendemonstrant:innen, die diesen blockieren oder stören wollen.
Das Gesetzesvorhaben muss auch als ein Baukasten verstanden werden, der das Ziel hat, kommende Bewegungen mit Repression zu überziehen. Damit setzt sich das Versammlungsgesetz an die vorläufige Spitze neoliberaler Aufstands- und Armutsbekämpfung unter autoritärem Vorzeichen. Der Staat schreibt sich selbst das Monopol auf die Anwendung von Gewalt zu, um das Leben seiner Insass:innen zu organisieren und den freien Warenaustausch zu regeln. Als Ausüberin dieses staatlichen Gewaltmonopols ist die Polizei also keine gesellschaftlich neutrale Institution, sondern eine klar politische. Das zeigt sich nicht nur bei der Verteidigung des fossilen Kapitalismus, wenn die Polizei Seite an Seite mit RWEs Werkschutz die Aktivist:innen von Ende Gelände wegprügelt, sondern auch im Alltag. Konkurrenz, Armut und Perspektivlosigkeit erzeugen als „kriminell“ begriffenes Verhalten, wie Beschaffungskriminalität, Fahrtkostenerschleichung oder Diebstahl. Das wiederum bekämpft die Polizei dann, um den Laden am Laufen zu halten.
Dass ausgewählte Expert:innen der Polizei das Versammlungsgesetz nun loben, ist kaum noch verwunderlich, wenn Expert:innen wie Rainer Wendt (Bundesvorsitzender der DPolG), mit ihrem Gerede vom „schwindenden Respekt“ gegen das Polizeipersonal, den Autoritäten die Grundlage für eben solche Maßnahmen lieferten.
Ob Klimaaktivist:innen, Antifas oder Gewerkschafter:innen – das geplante Versammlungsgesetz bedroht uns alle. Als Interventionistische Linke (iL) und Kampagne Nationalismus ist keine Alternative (NIKA) NRW rufen wir zur Demonstration am 26.06. in Düsseldorf auf. Wir lassen uns unseren notwendigen Protest nicht vom Staat, seiner Straßenverkehrsordnung und seinem Gewaltmonopol vorschreiben.
Wenn das schwarz-gelbe Gruselkabinett weiter an der Eskalationsschraube schraubt, dann heißt das für uns: You can’t hold us back!
https://www.nationalismusistkeinealternative.net/you-cant-hold-us-back-gegen-eure-nazi-chats-knueppel-und-verbote/

Terminhinweis: Forum gegen Polizeigewalt und Repression – Demo gegen das #Polizeiproblem am 5. Juni in Essen

Hervorgehoben

In NRW hat sich die Polizei Essen immer wieder besonders hervor getan, wenn es um Fälle rassistischer Polizeigewalt geht, die in zwei Fällen in den letzten Jahren für die Betroffenen tödlich endeten. Im Herbst sorgte der Fall am Polizeipräsidium Essen/Mülheim, wo durch einen Zufallsfund auf dem Handy eines Polizisten, mindestens fünf Whats App Gruppen mit rechten und rassistischen Inhalten aufflogen, für viel Aufsehen. Auch der Lagebericht des NRW Innenministeriums, laut dem es keine rechte Netzwerke innerhalb der Polizei geben würde, und das geplante Versammlungsgesetz verdeutlichen nochmal, dass es weiterhin wichtig ist mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen einen Gegenstandpunkt sichtbar zu machen und sich gegen die immer weitreichendere autoritäre Formierung der Gesellschaft zu organisieren.
Daher hat das Bündnis „Forum gegen Polizeigewalt & Repression“ – nach der Kundgebung bei Innenminister Herbert Reul im letzten Jahr in Leichlingen – für Samstag, den 5. Juni um 13 Uhr Kundgebung und Demonstration in Essen angemeldet.
Aus einigen Städten gibt es eine gemeinsame Anreise. Auch aus Wuppertal:
Treffpunkt 11:10 Uhr HBF auf Gleis 4, Abfahrt 11:23 Uhr – Gleis 4 – S 9
weitere Infos und Hintergründe gibt es hier:
https://forumnrw.noblogs.org/ | Twitter: @forumnrw
Forum gegen Polizeigewalt und Repression | Demonstration am 05.06.2021 in Essen | Polizei NRW: „Wieviele Einzelfälle braucht es für ein rechtes Netzwerk?“


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Veröffentlicht unter Antifa