Infos und Kontaktadresse für alle Festgenommenen bei den Aktionen gegen die Nazis am 17. März 2013 in Wuppertal

Bei den antifaschistischen Aktionen am 17. März 2013 gegen die Nazis in Wuppertal kam es zu Repression und Massenfestnahmen durch die Polizei. In den Abendstunden nahm die Polizei wahllos 29 Anwesende in der Südstadt fest. Insgesamt wurden an diesem Tag 32 Personen vorübergehend festgenommen und in die Gefangenensammelstelle (GeSa) ins Polizeipräsidium (PP) in Wuppertal-Barmen transportiert.
Die Polizei hat angekündigt, gegen die Festgenommenen von diesem Tag Ermittlungsverfahren einzuleiten. Vielen Betroffenen wurden von den Einsatzkräften u.a. Verfahren wegen Verdachts des “Landfriedensbruch”, des “schweren Landfriedensbruchs“, der “versuchten Körperverletzung” oder der “versuchten gefährlichen Körperverletzung” angedroht.
Es kann sein, dass diese Vorwürfe nicht weiter verfolgt werden und ihr nie wieder etwas davon hört. Es kann aber auch sein, dass ihr sowohl von der Polizei/dem Staatsschutz als auch von der Staatsanwaltschaft/dem Amtsgericht Post bekommt.
Für diesen Fall ist es super, ein Gedächtnisprotokoll von der Festnahme geschrieben zu haben. Darin soll NICHT stehen, was ihr oder andere an dem Tag gemacht habt oder was ihr nicht gemacht habt, sondern lediglich, wie ihr festgenommen wurdet und wie es euch im Gewahrsam ergangen ist.
Also:
– Wieviele Polizeibeamte haben euch festgenommen?
– Wie wurdet ihr von ihnen behandelt?
– Wie lange musstet ihr wo warten?
– Was wurde mit euch in der Gefangenensammelstelle gemacht? (Fotos, Fingerabdrücke, habt ihr was zu Essen und zu Trinken bekommen?, Einzelzelle?, wie wurdet ihr behandelt?, durftet ihr telefonieren?, …)
– Wenn ihr Namen von Polizeibeamten habt, notiert die dazu.
Wichtig wären auch möglichst genaue Zeitangaben; z.B. wann seid ihr in der GeSa angekommen? Wann dort aus dem Bus ins PP gebracht worden? …
Dieses Gedächtnisprotokoll könnt ihr beim Ermittlungsausschuss Wuppertal vorbei bringen oder es selber gut verwahren.
Für den Fall, dass ihr Post bekommt, wäre folgendes Vorgehen ratsam:
Wenn ihr eine Vorladung als Beschuldigte*r oder als Zeug*in von der Polizei oder dem Staatsschutz bekommt, so seid ihr nicht verpflichtet, dorthin zu gehen. Im Falle eines Strafverfahrens entstehen euch keinerlei Nachteile, dieser Aufforderung nicht nachzukommen oder sich zu Vorwürfen nicht zu äußern. Ihr müsst auch der Aufforderung, eure Personalien zurück zu senden, nicht nachkommen. Eine Vorladung dient einzig und allein der polizeilichen Ermittlung. Auch wenn ihr meint, nichts gemacht zu haben und euch erhofft, nach einer Aussage nicht weiter behelligt zu werden, ist es nicht ratsam, zur Polizei zu gehen, da sie oft unerwartete Fragen stellt, die dazu dienen, euer Umfeld auszuschnüffeln. Darum macht keinerlei Aussagen bei der Polizei oder anderen Stellen!
Wenn ihr eine Vorladung vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft bekommt, seid ihr verpflichtet, dort zu erscheinen oder darauf zu reagieren.
Spätestens jetzt solltet ihr euch anwaltliche Unterstützung holen. Wir können euch dabei helfen, eine*n fitte*n Anwält*in zu finden und kümmern uns darum, die Antirepressions- und Solidaritäts-Arbeit zu koordinieren. Meldet euch deswegen bitte beim Ermittlungsausschuss während der Sprechstunde (s. unten) oder per verschlüsselter Mail mit folgenden Angaben:
– eure Namen, euer Alter und die Stadt, aus der ihr kommt
– kurze Angaben zu der von euch erfahrenen Repression am 17. März
(Festnahme, Einkesselung, Verletzungen, ED-Behandlung (Fotos, Video. Fingerabdrücke), Leibesvisitation, Entlassung etc.)
– Angaben zu den gegen euch erhobenen Vorwürfen, sofern euch diese bekannt sind
– die kurze Information, ob ihr bereits Kontakt mit Rechtshilfestrukturen oder Anwält*innen aufgenommen habt
– euer Gedächtnisprotokoll vom 17. März
Bitte bedenkt, dass die Ermittlungsbehörden häufig versuchen, alle möglichen öffentlich zugänglichen Informationen auszuwerten und in der Szene kursierende oder übers Internet verbreitete Spekulationen für die Strafverfolgung zu verwenden. Wir empfehlen euch, über die Rolle, die ihr an diesem Tag gespielt habt, mit wem ihr unterwegs wart, was ihr genau getan habt, etc. mit niemandem zu sprechen. Macht keine Aussagen bei der Polizei und beteiligt euch nicht an Spekulationen und Mutmaßungen!
Es bleibt bei Großmutters Binsenweisheit gegen neugierige Staatsorgane: Schweigen ist Gold.
Rechtshilfe und Beratung
Mo, 19.30 – 20.00 unter 0202-455192 oder persönlich im AZ, Markomannenstr. 3, Wpt-Elberfeld bietet die Rechtshilfegruppe regelmäßige Sprechstunden an, in denen Repressionsbetroffene sich in rechtlichen und politischen Fragen im Umgang mit den Strafverfahren beraten lassen können.
Ansonsten ist die Struktur verschlüsselt erreichbar unter: ea-wuppertal[at]so36.net oder http://eawuppertal.blogsport.de/
Antifaschistisches Handeln ist nur gemeinsam erfolgreich!