Wir dokumentieren an dieser Stelle den offenen Brief der “Opferberatung Rheinland (OBR)” und der “Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW (Regierungsbezirk Düsseldorf)” an die Wuppertaler Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher vom 30. April 2015:
Offener Brief an die Polizeipräsidentin Wuppertal vom 30.04.2015
Sehr geehrte Frau Polizeipräsidentin Radermacher,
schockiert haben wir aus der Presse von dem lebensgefährlichen Messerangriff in der Nacht zum 11.04.2015 auf einen 53 jährigen Mann nahe dem Autonomen Zentrum (AZ) Wuppertal erfahren.
Wir wenden uns an Sie als Opferberatung Rheinland und als Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus im Regierungsbezirk Düsseldorf. Wir beraten im Auftrag der Landes- und Bundesregierung Betroffene rechter Gewalt und setzen uns mit den Themen extreme Rechte und Rassismus auseinander. Die Stadt Wuppertal stellt für uns, nicht zuletzt aufgrund der virulenten und gewalttätigen rechten Szene, ein kontinuierliches Tätigkeitsfeld dar.
Wir sind im höchsten Maße von der öffentlichen Darstellung der Polizei Wuppertal in diesem Fall irritiert: In der Pressemitteilung der Polizei vom 11.04.2015 wurde suggeriert, dass die Tat im AZ stattgefunden habe und Angehörige der linken Szene zum Täterspektrum gehören. So konzentrierten sich erste Ermittlungen und die Feststellung von Tatverdächtigen auf das AZ. Des Weiteren wurde behauptet, dass Polizeibeamte und Rettungskräfte von „Angehörigen der linken Szene“ angegriffen wurden und der Verletzte „erst durch den Einsatz von Pfefferspray und mittels Schlagstock“ hätte gerettet werden können. In nachfolgenden Äußerungen der Polizeipressestelle erfolgten dann widersprüchliche Aussagen zum Ablauf des Einsatzes in der Tatnacht.
In Erklärungen des AZ´s vom 13.04.2015 und 24.04.2015 wurde der Darstellung der Polizei deutlich widersprochen und die Vorgänge in der Tatnacht detailliert und mit Hinweisen zu mutmaßlichen Tätern aus dem rechten Spektrum beschrieben. Auf Anfrage eines Medienvertreters äußerte sich nun die Staatsanwaltschaft Wuppertal, dass es drei Tatverdächtige gibt, von denen sich einer in Untersuchungshaft befindet, geständig ist und durch rechte Straftaten bereits in Erscheinung trat. Diese Informationen bestätigen die Aussagen des AZ´s.
Wir fragen uns, warum die Polizei Wuppertal die Ermittlungserkenntnisse nie öffentlich machte und die mehr als irreführende Pressemitteilung vom 11.04.2015 nicht korrigierte. Wir befürchten, dass im Zusammenhang mit der Tat eine Kriminalisierung der Hilfeleistenden im AZ und eine Täter-Opfer-Umkehr stattfindet. Auch mit Blick auf die schweren Ermittlungsdefizite bei der Aufklärung der rechten Gewalttaten vom 25.09.2011 (Vohwinkler Nachtflohmarkt) und vom 30.11.2010 (Filmvorführung Cinemaxx) appellieren wir an Sie, Ersthelfer_innen und Zeug_innen nicht als mögliche Täter_innen zu stigmatisieren und einen maximalen Opfer- und Zeugenschutz zu gewährleisten.
Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass diese Tat nicht als eine „Rechts-Links-Auseinandersetzung“ dargestellt und behandelt werden darf, sondern als Mordversuch. An dieser Stelle fragen wir uns, inwiefern die Ermittlungen auch einer möglichen rassistischen Tatmotivation nachgehen.
In Anbetracht der Tatsache, dass zwei der Tatverdächtigen sich momentan auf freiem Fuß befinden, stellt sich uns die dringende Frage, ob und wie der Zeugen- und Betroffenenschutz vor möglichen Bedrohungen und Einschüchterungen gewährleistet ist.
Mit freundlichen Grüßen