Wir dokumentieren an dieser Stelle die Pressemitteilung der “Opferberatung Rheinland (OBR)” und der “Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW (Regierungsbezirk Düsseldorf) ” vom 19. September 2014:
Urteil gegen Neonazis im Wuppertaler Flohmarkt-Prozess
Das Wuppertaler Landgericht hat heute die Neonazis Matthias Drewer, Rene H., Michele D. und Mike D. wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Im dritten Anlauf des Berufungsverfahrens wurde damit das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 15. März 2013 für drei der Angeklagten erhöht. Für den Angeklagten Drewer wurde durch Anwendung des Jugendstrafrechts, trotz der schwerwiegenden Tat, von einer Erhöhung des Strafmaßes abgesehen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der brutale Überfall durch die Angeklagten auf Besucher_innen des Flohmarktes in der Nacht vom 24. auf den 25. September 2011 in Wuppertal-Vohwinkel keine spontane Tat war, sondern auf einem vorgefassten Plan beruhte.
In seiner Urteilsbegründung sprach der vorsitzende Richter von regelrechten Jagdszenen in der Tatnacht. Demnach stand ein Faustschlag von Michele D. am Anfang des Tatplans, dem dann nahtlos ein koordinierter Überfall folgte. Aus heiterem Himmel griff eine Gruppe vermummter und teils bewaffneter Mitglieder der extremen Rechten vermeintliche politische Gegner an und verletzten diese zum Teil schwer. Als dringend Tatverdächtige wurden 15 Neonazis noch vor Ort in Gewahrsam genommen. Anklageerhebung gab es lediglich gegen vier der Verdächtigen. Während des Prozesses stellte sich nicht nur für den Staatsanwalt die Frage, warum die anderen Mittäter_innen nicht ebenfalls angeklagt wurden. Thematisiert wurden im Laufe des Prozesses auch weitere Ermittlungsdefizite der Polizei, so z. B. die fehlende Prüfung von DNA-Spuren und Fingerabdrücken auf den sichergestellten Knüppeln und Fahnenstangen.
„Aus Opferperspektive ist es zu begrüßen, dass das Gericht den gezielten rechten Angriff auf vermeintliche Linke in Wuppertal klar benannte“, so die Opferberatung Rheinland. „Das Gericht hat sich in diesem Fall deutlich von Polizei und Presse abgegrenzt, die hier in Wuppertal immer wieder nur von Auseinandersetzungen und Prügeleien zwischen links und rechts gesprochen und geschrieben haben und damit die Übergriffe von Neonazis in Wuppertal verharmlosten“. Gleichzeitig sei der Flohmarktprozess aber wegen der langen Verfahrensdauer auch ein negatives Beispiel, weil die gerichtliche Aufarbeitung viel zu lange gedauert hat. „Durch die mehrmalige Aussetzung des Verfahrens wurde den Geschädigten und den Zeug_innen wiederholt die Konfrontation mit der Tat und den Tätern zugemutet. Über diese Belastungen hinaus kam es im Rahmen des Prozesses immer wieder zu Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen von Seiten der Neonazis.“
Aus Sicht der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus tragen Verfahrensverzögerungen und mangelhafte Ermittlungen nicht dazu bei, die extrem rechte Szene zu schwächen. „Diese Umstände fördern eher das Selbstbewusstsein des Handelns und Auftretens, was sich nicht zuletzt in den Bedrohungsszenarien gezeigt hat. Die Wuppertaler Neonaziszene gehört immer noch zu den aktivsten in NRW, die für zahlreiche Gewalttaten in den letzten Jahren verantwortlich ist. Auch unter dem Partei-Label ‚Die Rechte‘, deren Kreisverbandsvorsitzender in Wuppertal Matthias Drewer ist, agiert die Gruppe nicht weniger militant.“ Zu den jüngsten Aktivitäten zählen beispielsweise der selbsternannte „Stadtschutz“ und eine im Oktober anstehende Kundgebung.